Hinweise für eine arbeitsrelevante Störung der Persönlichkeitsentwicklung bestünden nicht. Bei der Befragung des Versicherten habe dieser angegeben, die Trennungssituation von seiner Ehefrau und die Konflikte der Ehefrau mit seiner Tochter seien die Gründe, warum er den Psychiater Dr. B. aufgesucht habe. Der Versicherte berichte, dass die psychischen Probleme abhängig von äusseren Faktoren seien. Er versuche, sich abzulenken, was mit der Arbeit auch gelinge.