Es zeige sich, dass zu keinem der vom Versicherten angegebenen Medikamente, weder zu Analgetika noch zu Psychopharmaka, in dessen Blut ein Substanznachweis gelinge. Dies stehe in eindeutigem Widerspruch zu den Angaben im Rahmen des allgemeininternistischen Gutachtens, dass er täglich Olanzapin 5-5-0, Trimipramin 100 mg zum Schlafen, Escitalopram morgens, Oxycodon 5/2,52 mal einen, Pregabalin 150 mg abends, Lodine 600 mg 2 x 1 Tablette, Minalgin 4 x 1 Tablette, Dafalgan 1 g 2 x 1 Tablette am Tag regelmässig einnehme. Es würden sich somit erhebliche Inkonsistenzen im Hinblick auf die anamnestischen Angaben des Versicherten ergeben.