Auf dieses Gesuch trat die IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. mit Verfügung vom 3. November 2022 nicht ein. So habe er auch dieses Mal keine Unterlagen eingereicht, weshalb die Prüfung der Aktenlage auch diesmal keine Veränderung der Verhältnisse gezeigt habe. 4. Am 24. Januar 2023 meldete sich A. erneut bei der IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. wegen Depression und Bandscheibenvorfall (Operation am 25. September 2017) für IV-Leistungen an. 5. Mit Vorbescheid vom 30. Januar 2023 teilte die IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. A. mit, dass auf das neue Leistungsbegehren nicht eingetreten werde.