I. 1. A., geboren am (…) 1978, meldete sich am 8. Februar 2019 erstmals wegen eines Bandscheibenvorfalls mit nachfolgender Operation und Depression zum Bezug von IV- Leistungen an. Mit Verfügung 24. November 2021 wies die IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. das Rentenbegehren ab. Gemäss Gutachten der MEDAS Bern sei A. eine volle Arbeitsfähigkeit ab Weihnachten 2017 attestiert worden. Es sei keine Invalidität ausgewiesen und deshalb könne auch keine Rente ausgerichtet werden. 2. Am 25. Januar 2022 reichte A. ein neues Gesuch zum Bezug von IV-Leistungen wegen mehreren Bandscheibenvorfällen und Depression ein.