(…) Kantonsgericht Appenzell I.Rh., Entscheid KE 15-2023 vom 9. November 2023 22 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide 3. IVG-Beschwerde (Prüfung einer Neuanmeldung) Der Beschwerdeführer konnte mit dem eingereichten ärztlichen Bericht keine relevante Verschlechterung seines Gesundheitszustands mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit glaubhaft machen, weshalb die IV-Stelle zurecht die Neuanmeldung nicht prüfte und nicht auf sein Rentenbegehren eintrat (Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV). Erwägungen: