Auf dem Server habe er geschaut, ob irgendwo eine Rangrücktrittserklärung vorhanden sei. Da er die von C. unterzeichnete, auf 31. Dezember 2017 datierte Erklärung nicht gefunden habe, habe er mit C. telefoniert. Er habe ihm gesagt, mit der B. AG sei irgendetwas los, er könne dies auch nicht einschätzen und ob er eventuell diesen Rangrücktritt bei sich habe. Er habe ihm das Exemplar, welches er auf seinem Server gehabt habe, durch Zustellung via E-Mail in Aussicht gestellt, da seine Mandanten in der Regel nicht wüssten, was ein Rangrücktritt sei.