4.2. Der Berufungskläger sagte anlässlich der Hauptverhandlung aus, dass er sich mit Erhalt des Strafbefehls plötzlich mit einem Strafverfahren konfrontiert gesehen habe, woraufhin er sich einen Verteidiger zugezogen habe. In einem Telefon habe ihm dieser gesagt, der Staatsanwalt wolle nicht einstellen, sondern weitermachen, weshalb er seinem Verteidiger diverse Unterlagen habe besorgen sollen, was er auch getan habe. Er habe den Rangrücktritt im Büro gesucht, aber nicht gefunden. Auf dem Server habe er geschaut, ob irgendwo eine Rangrücktrittserklärung vorhanden sei.