Auch hat der Berufungskläger dem Gericht gegenüber glaubwürdig versichert, dass er nicht mehr nachvollziehen und unmöglich sagen könne, wer von seinem Team das Datum vom 31. Dezember 2017 eingesetzt bzw. das Dokument aufgesetzt habe. Solche Dokumente wie Rangrücktrittserklärungen würden seine Mitarbeiter erstellen, da es sich dabei um Standardprozesse handle und er nicht jedes Dokument, welches bei ihnen auf dem Server liege, explizit prüfe. Heute würden sie sicherstellen, dass Dokumente, welche an Kunden zur Unterschrift zugeschickt würden, auch wieder bei ihnen eingingen.