3.2. Nach Aussagen des Berufungsklägers anlässlich der Berufungsverhandlung habe er mit C. telefoniert und ihn gefragt, ob er eventuell die Rangrücktrittsvereinbarung bei sich habe. Er habe C. zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, das Dokument zu unterzeichnen. Diese Aussage des Berufungsklägers deckt sich mit seiner Aussage an der Hauptverhandlung im vorinstanzlichen Verfahren.