Er hätte zumindest wissen müssen, dass durch das Vorweisen einer Rangrücktrittsvereinbarung im laufenden Strafverfahren hätte belegt werden können, per Ende 2017 auf die Benachrichtigung des Richters infolge Überschuldung zu verzichten. Er hätte ein starkes Beweismittel insbesondere gegen den Vorwurf der Misswirtschaft sowie der ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher und der Unterlassung der Buchführung in der Hand gehabt.