Der Beschuldigte sei zugelassener Revisionsexperte mit jahrelanger Berufserfahrung. Er habe gewusst, dass beim Versand der E-Mail vom 17. Dezember 2019 das Datum der Rangrücktrittsvereinbarung rund zwei Jahre zurückgelegen habe, und er habe gewollt, dass C. diese Vereinbarung unterzeichne. Ebenso habe er beabsichtigt, die Rangrücktrittsvereinbarung in der Strafuntersuchung vorzulegen, um sich damit einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen.