Die E-Mail vom 17. Dezember 2019 um 11.40 Uhr des Beschuldigten an C. mit dem Betreff «Rangrücktritt» habe folgenden Wortlaut: «Sehr geehrter Herr C. In der Beilage sende ich Ihnen den erwähnten Rangrücktritt zu. Herzlichen Dank und schöne Festtage. Wir hören uns dann im Januar. Beste Grüsse A.». In dieser E-Mail habe der Beschuldigte C. nicht explizit dazu aufgefordert, die zugesandte Rangrücktrittsvereinbarung im Anhang zu unterzeichnen. Ebenso sei der E-Mail aber nicht zu entnehmen, dass C. ein bereits existierendes Dokument heraussuchen und an den Beschuldigten senden solle.