3. A. wird zudem mit einer Busse von CHF 800.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 2 Tagen. 15 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide 4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer ermässigten Gerichtsgebühr von CHF 800.00 und den Untersuchungskosten von CHF 1'140.00, insgesamt CHF 1'940.00, gehen zu Lasten von A. Die zusätzlichen amtlichen Kosten einer vollständigen Ausfertigung des Entscheides, sofern eine solche verlangt wird, werden auf CHF 600.00 festgesetzt.“