Nach Einstellung des Konkursverfahrens erstattete das Betreibungs- und Konkursamt Appenzell I.Rh. am 7. Oktober 2019 bei der Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. gegen A. Strafanzeige wegen Misswirtschaft nach Art. 165 StGB, Unterlassung der Buchführung nach Art. 166 StGB und ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher nach Art. 325 StGB. Am 25. November 2019 erliess die Staatsanwaltschaft im Verfahren Nr. ST.2019.334 einen Strafbefehl gegen A., mit welchem sie ihn der Misswirtschaft im Sinne von Art. 165 Abs. 1 StGB und der Unterlassung der Buchführung im Sinne von Art. 166 StGB schuldig sprach.