So gab er folgendes an: Bei der angestammten Tätigkeit als Software-Ent- wickler sei von einer 100%igen Bürotätigkeit im Sinne eines PC-Arbeitsplatzes auszugehen. Dieser beinhalte die mit dem für das Berufsbild typischen überwiegenden Tätigkeiten wie das Bedienen einer Maus sowie der Tastatur am PC/Laptop.