dass aufgrund der qualitativen Einschränkung eine verminderte Leistungsminderung von ca. 20% sicher vorhanden sei. Alle drei Ärzte gehen somit übereinstimmend von einer 20%-igen Leistungsminderung bei 100%-iger Präsenzzeit (erhöhter Pausenbedarf, generelle Verlangsamung, Arbeitstempo eingeschränkt) aus. 10 - 216 Geschäftsbericht 2024 der Gerichte – Gerichtsentscheide