Wohl hat er die unfallfremden Gesundheitsschäden (frozen shoulder und M. Dupuytren) miteinbezogen, diese haben aber zum Zeitpunkt seiner Beurteilung unbestrittenermassen keine Auswirkungen (mehr) auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers, gab dieser doch bereits am 24. April 2019, also mehr als zwei Jahre zuvor, an, dass sich die Schulterbeschwerden deutlich gebessert hätten. Schliesslich kam auch Dr. med. H., Hausärztin des Beschwerdeführers, in ihrem Bericht, in welchem sie detailliert die Anamnese und Befunde festhält, vom 1. März 2023 zum gleichen Ergebnis,