Eine abschliessende Beurteilung könne jedoch erst nach ca. 1 Jahr gestellt werden. Die Klinik für Neurologie, Kantonsspital St.Gallen, berichtete am 17. März 2021 über die Untersuchung bzw. den Nervenultraschall vom 11. März 2021. Der Patient habe angegeben, dass sich die Sensibilitätsstörungen an der Hand und den Fingern IV und V rechts nach der Dekompresson nicht wesentlich verändert hätten. Unverändert würde ein Taubheitsgefühl bestehen. Weiterhin habe er das Gefühl, dass die Kraft rechtsseitig eingeschränkt sei. Die Symptomatik habe keinerlei Dynamik. Sie beurteilte einen elektrophysiologisch vorwiegend sensiblen chronisch axonalen Schaden des N. ulnaris rechts.