I. aber gleichwohl fest, dass eine Einschränkung nicht im Pensum, sondern «eher im Arbeitstempo» bestehen würde. Eine Leistungseinschränkung sei bei dieser Beurteilung nicht mit der geforderten überwiegenden Wahrscheinlichkeit aufgrund der Unfallfolgen ausgewiesen. Es werde darauf hingewiesen, dass es diverse etablierte Hilfsmittel gebe, wie etwa die Einhändertastatur oder die sprachgebundene Texterkennung, welche weder von der Hausärztin noch von Dr. med. I. in ihrer Beurteilung Berücksichtigung gefunden hätten. Damit dürfte im Vergleich zu Gesunden kaum eine funktionelle Verlangsamung resultieren.