Laut IK-Auszug habe der Beschwerdeführer 1997 im Alter von 42 Jahren bei der Verwaltungsrechenzentrum AG in St.Gallen CHF 116'536.00 verdient. Somit habe das tatsächliche Einkommen bereits im Alter von 42 das von der Beschwerdegegnerin in der Verfügung vom 31. Januar 2022 zugrunde gelegte statistische Valideneinkommen von CHF 96'017.00 bei weitem überstiegen. Infolgedessen sei die Ermittlung des hypothetischen Verdienstes eines Angestellten der entsprechenden Alterskategorie auf statistischer Grundlage hinfällig.