gestützt auf diese fachärztlichen Berichte bezüglich der Leistungsfähigkeit in einer Bürotätigkeit eben blosse Mutmassung bleibe. Gegenüber seinem Rechtsvertreter schildere der Beschwerdeführer, welcher sich nicht als Kämpfernatur beschrieben habe, sondern eher, dass er dazu neige, Dinge zu akzeptieren, glaubhaft, dass er nach wie vor an ähnlichen Beschwerden an der rechten Hand leide, wie er dies schon früher gegenüber der Beschwerdegegnerin angegeben habe.