Bezüglich Morbus Dupuytren hätten die behandelnden Ärzte lediglich leichte druck-dolente Verhärtungen an der rechten Hand festgehalten, was ebenfalls nicht zu einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit führe. Da weder der Morbus Dupuytren noch die Schulterbeschwerden einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit zu haben scheinen, sei die RAD-Beurteilung vorliegend durchaus einschlägig.