eignis bis aktuell keine OP-Notwendigkeit und keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit mit sich gebracht habe. Ebenso habe er bezüglich der Schulterbeschwerden geschrieben: «Weder die vorübergehenden Schulterbeschwerden re., noch die Erkrankung Morb. Dupuytren verursachten zusätzliche HK oder AUF, so dass durch Beides kein negativer Einfluss auf HV, AUF oder erreichbares Behandlungsergebnis verursacht wurde.» Am 24. April 2019 habe der Beschwerdeführer gegenüber der Suva geschildert: «Die Schmerzen in der rechten Schulter haben seit der Operation auch deutlich gebessert.