Die Frage, in welchem Umfang aufgrund der unfallbedingten Gesundheitsschäden Einschränkungen im angestammten Beruf als Software-Entwickler (100% Bürotätigkeit) in leistungsmässiger Hinsicht bestehen würden, habe Dr. med. E. beantwortet, dass bei der angestammten Tätigkeit als Software-Entwickler von einer 100%igen Bürotätigkeit im Sinne eines PC-Arbeitsplatzes auszugehen sei. Diese beinhalte die mit dem für das Berufsbild typischen überwiegenden Tätigkeiten wie das Bedienen einer Maus sowie der Tastatur am PC/Laptop.