Erwägungen: I. 1. A., geboren 1955, war vom 1. Mai 1983 bis zum 30. November 2018 als Applikations- Entwickler bei der B. AG angestellt und bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert. Am 24. September 2018 wurde er auf dem Fussgängerstreifen von einem Linienbus in der Stadt St.Gallen angefahren. Dabei erlitt er eine offene intraartikuläre distale Humerusfraktur rechts, eine contusio capitis mit RQW 1cm okzipital sowie eine Thoraxkontusion dorsal links. 2. Die Suva teilte dem Rechtsvertreter von A. mit Verfügung vom 31. Januar 2022 mit, dass kein Anspruch auf eine Invalidenrente bestehe.