Er selbst hätte keinen Nutzen von einer Urkundenfälschung gehabt. Die Staatsanwaltschaft hätte ein Dokument, welches das Datum vom 31. Dezember 2017 (Silvester und somit Feiertag) enthalte, als ein Abschluss noch gar nicht habe erstellt werden können, von vornherein hinterfragt, zumal es unmöglich sei, dass er ein solches Dokument in den Prozess eingebracht hätte. Das sei so offensichtlich falsch. Wenn er ein Dokument hätte fälschen wollen, 45 - 47 Geschäftsbericht 2023 der Gerichte – Gerichtsentscheide