Das sei nicht seine Absicht gewesen. Seine Absicht sei es gewesen, ihm zu erklären, er solle nachschauen, ob er dieses Dokument irgendwo unterzeichnet habe. C. könne sich an das Telefonat im Vorfeld der E-Mail vom 17. Dezember 2019 nicht mehr erinnern und es frage sich, wie C. sich dann erinnern solle, dass er ihn gebeten haben solle, die Rangrücktrittsvereinbarung zu unterzeichnen. Er selbst hätte keinen Nutzen von einer Urkundenfälschung gehabt.