Er habe ihm das Exemplar, welches er auf seinem Server gehabt habe, durch Zustellung via E-Mail in Aussicht gestellt, da seine Mandanten in der Regel nicht wüssten, was ein Rangrücktritt sei. Das sei zudem ein absoluter Standardvorgang, dass einem Mandanten ein Dokument via E-Mail zugestellt werde. Es wäre ihm nicht im Traum in den Sinn gekommen, dass er damit eine strafbare Handlung gemacht hätte. Hätte er gewollt, dass C. dies unterzeichne, hätte er ihn ins Büro bestellt und ihm gesagt, er solle unterzeichnen. Er habe ihn zu keinem Zeitpunkt aufgefordert, das Dokument zu unterzeichnen. Das sei nicht seine Absicht gewesen.