Misswirtschaft ergangen. Am 28. November 2019 habe er dagegen Einsprache erhoben. Die B. AG sei im Dezember 2019 (…) gelöscht worden, nachdem das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt worden sei (vgl. Art. 159 Abs. 5 lit. a Handelsregisterverordnung in der bis 31. Dezember 2022 geltenden Fassung). Es habe ausser für die Verwendung in der laufenden Strafuntersuchung keinen Grund gegeben, weshalb der Beschuldigte (…) nach der Löschung der B. AG beim Alleinaktionär C. die Unterzeichnung einer auf den 31. Dezember 2017 datierten Rangrücktrittsvereinbarung hätte einfordern sollen.