Die an C. versandte Rangrücktrittsvereinbarung hätte in der laufenden Strafuntersuchung als Entlastungsbeweis des Beschuldigten verwendet werden sollen. Dies ergebe sich in erster Linie aus dem zeitlichen Ablauf: Der erste Strafbefehl gegen den Beschuldigten sei am 25. November 2019 wegen Unterlassung der Buchführung und 41 - 47 Geschäftsbericht 2023 der Gerichte – Gerichtsentscheide