4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer ermässigten Gerichtsgebühr von CHF 800.00 und den Untersuchungskosten von CHF 1'140.00, insgesamt CHF 1'940.00, gehen zu Lasten von A. Die zusätzlichen amtlichen Kosten einer vollständigen Ausfertigung des Entscheides, sofern eine solche verlangt wird, werden auf CHF 600.00 festgesetzt.“ 5.2. Das Urteilsdispositiv wurde am 24. März 2023 versandt. Der Verteidiger von A. meldete beim Präsidium des Bezirksgerichts Appenzell I.Rh. mit Schreiben vom 27. März 2023 Berufung an.