Der Beschuldigte habe als Treuhänder auch gewusst, dass die Gültigkeit eines Rangrücktritts mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beginne und eine Rückdatierung nicht möglich sei. Einzig aufgrund der Tatsache, dass C. auf Anraten seines Anwalts die Rangrücktrittsvereinbarung nicht unterzeichnet habe, sei es nicht zur Unterschrift der unwahren Urkunde durch den Beschuldigten und zum Zustandekommen der Vereinbarung gekommen. 3. Gegen diesen Strafbefehl erhob A. am 25. November 2021 Einsprache.