Dabei habe er als Treuhänder zum Tatzeitpunkt am 17. Dezember 2019 gewusst, dass die Gesellschaft per Ende 2017 überschuldet gewesen sei und ihn nur ein solcher Rangrücktritt von der Benachrichtigung des Richters entbunden hätte. Der Beschuldigte habe als Treuhänder auch gewusst, dass die Gültigkeit eines Rangrücktritts mit der Unterzeichnung der Vereinbarung beginne und eine Rückdatierung nicht möglich sei.