Während des laufenden Untersuchungsverfahrens gegen den Beschuldigten wegen dieser Vorwürfe habe der Beschuldigte am 17. Dezember 2019 dem Gläubiger der Gesellschaft, C., per E-Mail das Dokument «Rangrücktrittsvereinbarung», datiert auf den 31. Dezember 2017, zukommen lassen, welches dieser hätte unterzeichnen sollen. Inhalt dieses Rangrücktritts sei die Vereinbarung gewesen, dass die Forderungen des Gläubigers im Gesamtbetrag von CHF 7'051.15 gegenüber allen bereits bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen gegen die Gesellschaft im Rang zurückgestellt würden und