Im Strafbefehl vom 25. November 2019 sei dem Beschuldigten u.a. vorgeworfen worden, dass er es als Verwaltungsrat der B. AG (nachfolgend «Gesellschaft»), in Kauf genommen habe, die Überschuldung der Gesellschaft herbeizuführen und zu verschlimmern. Während des laufenden Untersuchungsverfahrens gegen den Beschuldigten wegen dieser Vorwürfe habe der Beschuldigte am 17. Dezember 2019 dem Gläubiger der Gesellschaft, C., per E-Mail das Dokument «Rangrücktrittsvereinbarung», datiert auf den 31. Dezember 2017, zukommen lassen, welches dieser hätte unterzeichnen sollen.