Ob dafür ein medizinisches Gutachten notwendig ist oder eine Leistungsabklärung bzw. Belastungserprobung ausreichend ist, bleibt an der Beschwerdegegnerin zu beurteilen. Zufolge Rückweisung zur Sachverhaltsabklärung und Neuverfügung brauchen die Streitpunkte betreffend Valideneinkommen und Tabellenlohnabzug vorliegend nicht geprüft zu werden. 37 - 47 Geschäftsbericht 2023 der Gerichte – Gerichtsentscheide