Qualitativ eingeschränkt sei der Versicherte hingegen definitiv folgendermassen: Sehr leichte körperliche Tätigkeiten für die rechte Hand ohne Belastung, ohne Drehbewegungen, ohne vermehrte oder häufige feinmotorische Anforderungen der rechten Hand, ohne Schläge oder Vibrationen, ohne Gewichtsbelastung, ohne Druck- oder Zugkräfte am rechten Arm und der rechten Hand. Keine Arbeiten mit vermehrter Kälte- oder Hitzeexposition aufgrund der bestehenden Gefühlsstörungen der rechten Hand. Keine Arbeiten mit Abstützen im Ellbogenbereich rechts.