Drei den Beschwerdeführer behandelnde Ärzte kommen zur Beurteilung, dass diesem keine 100%-ige Arbeitsfähigkeit mehr zumutbar ist. Dr. med. I., gab in seinem Schreiben vom 15. November 2019 an, eingeschränkt sei der Patient nicht im Pensum, sondern eher im Arbeitstempo. Aktuell könne der Patient in der bisherigen 100%igen Arbeitszeit 80% der Arbeit erfüllen. Theoretisch wäre der Patient somit auf dem Arbeitsmarkt minim reduziert wieder einsetzbar. Auch Dr. med. G. schätzte in seinem Bericht vom 16. November 2021 eine leidensadaptierte Leistungsminderung von 20% ein.