28 Abs. 4 UVV die Vergleichseinkommen für einen Versicherten im mittleren Alter zu Grunde gelegt worden, was sich angesichts des Alters des Versicherten und mit Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (Urteile des Bundesgerichts 8C_346/2013 vom 10. September 2013 E. 4.2, 8C_806/2012 vom 12. Februar 2013 E. 5.2.2 und 8C_209/2012 vom 12. Juli 2012 E. 5.3) als korrekt erweise. Auch der Beschwerdeführer habe diesbezüglich keine Einwände.