Gemäss Bundesrichter Maillard (Referent für Abweisung der Beschwerde) löse dieser alle Probleme, welche die Gutachten Büro Bass/Weissenstein sowie die Publikation der Arbeitsgruppe Riemer-Kafka/Schwegler kritisierten: mit einem Leidensabzug von bis zu 25 % könne korrigiert werden, dass Behinderte den Median nicht erreichten. Die entsprechenden Ausführungen des Bundesgerichts könnten nicht anders als ein Appell an die kantonalen Gerichte sowie die IV- Stellen verstanden werden, Tabellenlohnabzüge weniger restriktiv zuzusprechen. Die Beschwerdegegnerin gehe gestützt auf die Beurteilung von Dr. E. von folgendem