An der mündlichen Urteilsberatung vom 9. März 2022 im Fall 8C_256/2021 hätten mehrere Bundesrichter die Wichtigkeit des Leidensabzuges betont. Gemäss Bundesrichter Maillard (Referent für Abweisung der Beschwerde) löse dieser alle Probleme, welche die Gutachten Büro Bass/Weissenstein sowie die Publikation der Arbeitsgruppe Riemer-Kafka/Schwegler kritisierten: mit einem Leidensabzug von bis zu 25 % könne korrigiert werden, dass Behinderte den Median nicht erreichten.