Infolgedessen sei die Ermittlung des hypothetischen Verdienstes eines Angestellten der entsprechenden Alterskategorie auf statistischer Grundlage hinfällig. Dies auch deshalb, weil der Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Invaliditätsgradbemessung erst kurz nicht mehr erwerbstätig gewesen sei und deshalb noch ein Erwerbseinkommen vorgelegen habe, das zuverlässig über ein mutmassliches Valideneinkommen Aufschluss geben könne. 29 - 47 Geschäftsbericht 2023 der Gerichte – Gerichtsentscheide