Ermüdung der Hand) und berücksichtige die vollständigen Vorakten nicht (Beurteilung RAD-Arzt Dr. G.), womit nicht darauf abgestellt werden könne, sondern weitere Abklärungen nötig seien. Es bestünden im Lichte der obigen Darstellung klar zumindest geringe Zweifel an der versicherungsinternen medizinischen Beurteilung der Beschwerdegegnerin.