raschere Ermüdung der rechten Hand). Die Aktenbeurteilung durch Dr. E. vom 17. Januar 2022 sei damit nicht für die streitigen Belange umfassend (bloss mutmassliche medizinisch theoretische Einschätzung ohne klinische Untersuchung und ohne Erprobung der effektiven Arbeitsfähigkeit), beruhe nicht auf allseitigen Untersuchungen bzw. einer differenzierten Erhebung der Beschwerden (u.a. genaue Anamnese bezüglich Einschränkungen bei Arbeiten am Computer; Ermüdung der Hand) und berücksichtige die vollständigen Vorakten nicht (Beurteilung RAD-Arzt Dr. G.), womit nicht darauf abgestellt werden könne, sondern weitere Abklärungen nötig seien.