Sodann seien überdies aus den Berichten der behandelnden Ärzte Einschränkungen zu entnehmen, bei welchen ein quantitativer Einfluss auf die angestammte Tätigkeit naheliegend sei (vgl. Bericht KSSG vom 3. September 2021: Taubheitsgefühle und Parästhesien an der Hand und am Ellbogen sowie geringe Parästhesien an den Fingerspitzen I-Ill rechts; Einschränkung der Beweglichkeit in Hand- und Ellbogengelenk sowie der Feinmotorik der rechten Hand; raschere Ermüdung der rechten Hand).