men. Dies auch mit der Begründung einer Einschränkung bezüglich des Arbeitstempos aufgrund der unfallbedingten Beschwerden an der rechten Hand. Zumindest geringe Zweifel an der Aktenbeurteilung vom 17. Januar 2022 der Versicherungsmedizin der Beschwerdegegnerin durch Dr. E. seien damit mit Sicherheit begründet.