24. Februar 2020 festgehalten, dass der Morbus Dupuytren vor und nach dem Unfallereignis bis aktuell keine OP-Notwendigkeit und keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit mit sich gebracht habe. Ebenso habe er bezüglich der Schulterbeschwerden geschrieben: «Weder die vorübergehenden Schulterbeschwerden re., noch die Erkrankung Morb. Dupuytren verursachten zusätzliche HK oder AUF, so dass durch Beides kein negativer Einfluss auf HV, AUF oder erreichbares Behandlungsergebnis verursacht wurde.»