1. 1.1. Strittig ist vorliegend, ob der Beschwerdeführer Anspruch auf eine Invalidenrente hat. 1.2. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, entgegen der versicherungsmedizinischen Beurteilung von Dr. E. vom 17. Januar 2022 sei der RAD-Arzt Dr. G. am 27 - 47 Geschäftsbericht 2023 der Gerichte – Gerichtsentscheide