Der Versicherte habe zwar einen Kraftverlust beklagt, allerdings seien ihm gemäss eigenen Aussagen anstrengende Tätigkeiten wie Holzhacken möglich. In alltäglichen Tätigkeiten wie der Körperpflege oder dem Haushalt sei der Versicherte selbständig und nicht eingeschränkt. Schmerzen habe der Versicherte nicht beklagt. Schon im April 2019 habe der Versicherte bestätigt, er könne wieder am PC mit einer Tastatur arbeiten. Mit Blick auf die Berichte der behandelnden Ärzte und die Aussagen des Versicherten würde eine Tätigkeit als Softwareentwickler sogar ideal erscheinen.