Gestützt auf die aktuellen medizinischen End-Befunde sowohl des Handchirurgen Dr. C. als auch der Neurologin Dr. D. vom 8. Juni 2021 respektive vom 3. September 2021, könne davon ausgegangen werden, dass die angestammte Tätigkeit in Analogie zum provisorischen Belastbarkeitsprofil des Versicherungsmediziners Dr. F. mit Datum vom 14. Februar 2019 aufgrund der unfallbedingten Gesundheitsschäden auch weiterhin zu 100% rein möglich wäre. Eine quantitative Einschränkung der Leistungsfähigkeit könne aus den vorliegenden fachorthopädischen und fachneurologischen Befunden zunächst nicht zwingend abgeleitet werden.